VERSICHERUNGS-
GUTACHTEN

Im Rahmen versicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Versich-erung und  Versicherungsnehmern werden Schadensgutachten im Auftrag der Ver-sicherungen oder der Geschädigten ange-fertigt. Dabei werden sowohl Haftpflicht-schäden nach Brand-, Leitungswasser- oder Sturmschäden als auch Schäden, verursacht durch Kraftfahrzeuge an Gebäuden, begutachtet, dokumentiert und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Sanierungskosten ermittelt.